Pflegegrade


Die Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade hängt vom Ausmaß der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen ab. Diese Einstufung wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine erfahrene Gutachterin oder einen erfahrenen Gutachter vorgenommen.

Was wir bieten


In unserer Pflegeberatung möchten wir Ihnen gerne alles Wissenswerte über die Pflegegrade näherbringen, da Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Die Einteilung in Pflegegrade erfolgt aufgrund unterschiedlicher Bedarfe an Unterstützung. Wir bieten Ihnen:

 

  • Beratung
  • Pflegegrad Berechnung
  • Antragstellung
  • Begleitung bei der Begutachtung
  • Widerspruch einlegen 

 

Je nach Ausprägung der Beeinträchtigung werden Sie in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Dabei legen wir besonderen Wert auf Ihre noch vorhandenen Fähigkeiten und Ihre Selbstständigkeit.

 

Die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt durch einen Gutachter oder eine Gutachterin Ihrer Versicherung.

 

In einem vorab vereinbarten Termin wird Ihre individuelle Situation genau betrachtet, um die Einstufung anhand eines Punktesystems in sechs Modulen vorzunehmen.

 

Für die Feststellung des Pflegegrades werden die Bewertungen in allen Modulen anhand präziser Regeln zusammengeführt, die von Pflegewissenschaftlern unter pflegefachlichen Gesichtspunkten erarbeitet wurden.

Welche Pflegegrade gibt es?

  • Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (12,5 bis <27 Punkte)

 

  • Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (27 bis <47,5 Punkte)

 

  • Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (47,5 bis <70 Punkte)

 

  • Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (70 bis <90 Punkte)

 

  • Pflegegrad 5:

 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

 

 

Ab 12,5 Gesamtpunkten liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wie sie im Sozialgesetz (SGB XI) definiert ist. 

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Buchung, für die Pflegegradberatung, Ersteinschätzung und Beantragung

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